Detektiv-Ermittlungen im Sorgerecht


In Sorgerechtsangelegenheiten stellt sich den beteiligten Parteien oft die Frage: Ist mein Kind beim anderen Elternteil gut aufgehoben? Wenn Sie Zweifel an der Fähigkeit Ihres Ex-Partners oder Ihrer Ex-Partnerin zur Betreuung eines gemeinsamen Kindes haben oder wenn Sie sich zum Beispiel als Grosselternteil um das Wohlbefinden Ihres Enkels sorgen, dann recherchieren die fachkundigen Ermittler unserer Zürcher Privatdetektei schweizweit für Sie: +41 (0)44 552 2264.


Das Kindeswohl steht leider nicht immer im Fokus sorgeberechtigter Elternteile.


Seit Juli 2014 wird in der Schweiz bei Trennungen der Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht vergeben. Bis dahin war dies nur auf Antrag beider Elternteile möglich. Doch das gemeinsame Sorgerecht funktioniert in der Praxis nicht immer. Wenn Eltern zerstritten sind, sich nicht einigen können, und wenn die gegenseitige Aversion so weit geht, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wird zwangsläufig nur ein Elternteil – zumeist die Mutter – als Sorgeberechtigter bestimmt. Ob diese richterliche Entscheidung stets zum Wohl des Kindes ist, darf im Einzelfall angezweifelt werden, denn manchmal erweist sich der sorgeberechtigte Elternteil als ungeeignet zur Betreuung des Kindes; Gleiches gilt natürlich auch bei geteiltem Sorgerecht.

 

Als Alleinerziehende(r) hat man es nicht leicht: Der Spagat zwischen Kinderbetreuung und Beruf stellt den- oder diejenige oftmals vor Probleme. Und während man allen und allem gerecht werden will, bleibt das eigene Leben auf der Strecke. Die meisten Erziehungsberechtigten schaffen diesen Drahtseilakt, ohne daran zu verzweifeln, doch leider gibt es auch jene, die wenig Rücksicht auf ihre Kinder nehmen und ihr Leben gestalten, als wären sie kinderlose Singles. Unsere Privatdetektive in der Schweiz wissen aus der Erfahrung vieler Fälle, dass hierbei das Kindeswohl häufig nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Sie denken, dass sich Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin nicht verantwortungsvoll um die gemeinsamen Kinder kümmert, helfen wir Ihnen, diese Unterlassung gerichtsfest zu beweisenkontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.


zerrissene Familie; Privatdetektiv Schweiz, Privatdetektei Schweiz, Privatermittler Zürich
Der negative Einfluss eines Elternteils oder auch von dessen Lebens- und Wohnumfeld auf ein Kind kann dramatische Folgen für das Wohlergehen und die Entwicklung des Zöglings zeitigen.

Das Besuchsrecht und die damit verbundenen Pflichten | Kindesrückführung bei Kindesentzug bzw. -entführung


Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz 41.891 Ehen geschlossen und 16.960 geschieden. Das entspricht einer Scheidungsrate von 40 %, zu den Hauptleidtragenden zählen meist die Kinder dieser Ehepaare. Trotz gemeinsamen Sorgerechts wachsen sie bei einem Elternteil auf, während der andere Elternteil lediglich ein Besuchsrecht erhält. Doch halten sich beide Parteien an das gemeinsame Sorgerecht, oder trifft eine Seite eigenwillig Verfügungen, ohne den Ex-Partner in die Entscheidungsfindung einzubinden? Jene, die bei einem gemeinsamen Sorgerecht das Bestimmungsrecht über den Aufenthaltsort innehaben, nutzen dies oft aus und der Ex-Partner wird über wichtige Angelegenheiten wie einen Umzug, einen Schulwechsel oder einen Auslandsaufenthalt nicht informiert. 

 

Ebenso neigen Elternteile, die lediglich ein Besuchsrecht geniessen, dazu, mit dem Kind oder den Kindern unerlaubte Reisen zu unternehmen oder die Kinder gar dem anderen Elternteil völlig zu entziehen. Entsprechend wird unsere Detektei in Zürich hin und wieder von Auftraggebern gebeten, den Ex-Partner und die gemeinsamen Kinder zu suchen, da dieser ohne Informierung und Einverständnis des anderen Elternteils mit den Kindern verschwunden war. Gerne helfen Ihnen unsere professionellen Schweizer Privatdetektive, Ihre Kinder aufzuspüren und den Ex-Partner somit mindestens in Hinblick auf die weitere Regelung des Sorgerechts zur Rechenschaft zu ziehen. Wir ermitteln nicht nur in der Eidgenossenschaft, sondern auch über die Grenzen hinaus und können Ihnen durch ein Netzwerk qualifizierter Partner-Detekteien weltweit helfen. Nutzen Sie bei Bedarf unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. 


Alkohol und Drogen | Kindesmisshandlung | Vernachlässigung


In einigen Fällen erweist sich einer der Elternteile als unfähig zur Betreuung eines Kindes, zum Beispiel wenn er oder sie zu übermässigem Alkoholgenuss oder zu Drogensucht neigt, gewalttätig ist oder sich mit Menschen umgibt, die sich derart verhalten. Diese Umstände können den Tatbestand der Kindesmisshandlung erfüllen, zu dem unter anderem auch Vernachlässigung zählt (beispielsweise wenn die Hygiene nicht gewährleistet ist, das Kind nicht ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt oder im Krankheitsfall nicht medizinisch betreut wird).

 

Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz 1.405 Fälle von Kindesmisshandlung registriert, davon entfielen allein auf Vernachlässigung 22 %, auf psychische Misshandlung 27 %. Von diesen 1.405 Misshandlungsfällen kamen 78 % der Täter aus der eigenen Familie! Wenn Sie also den Verdacht haben, dass der oder die ehemalige Lebensgefährte/-in Ihre Kinder nicht verantwortungsvoll betreut oder sie in irgendeiner Form misshandelt, dann zögern Sie keine Sekunde. Unsere geschulten Privatdetektive aus Zürich und aus anderen Teilen der Eidgenossenschaft verschaffen Ihnen Gewissheit. Wir observieren den Ex-Partner während seines Umgangs mit den Kindern und verschaffen Ihnen bei Bestätigung des Verdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial. Rufen Sie uns an unter +41 (0)44 552 2264, oder senden Sie uns ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch