Ermittlungen bei Retrozessionen


Beim Verdacht auf versteckte Retrozessionen recherchieren unsere erfahrenen Zürcher Detektive die Abwicklung der Transaktionen und sorgen für die Ihnen zustehende Rückvergütung: +41 (0)800 220 020.


Wenn zwei sich freuen, ist der Dritte meist im Nachteil


Bei Banken gehören Retrozessionen zum Alltag: Der Bankangestellte, der den Kunden ausgewählte Anlagemöglichkeiten offeriert und dafür von dem jeweiligen Anlageberater eine Provision erhält, oder im Umkehrfall, wenn ein Anlage- oder Vermögensberater den Kunden dazu überredet, sein Vermögen in Zusammenarbeit mit einer bestimmten Bank anzulegen oder zu vermehren. Nach diesem Prozedere laufen auch Retrozessionsgeschäfte zwischen Banken und Immobilienmaklern oder Autohändlern ab. 

 

Laut der Schweizer Rechtssprechung sind Banken wie auch Anlage-/Vermögensberater und Händler verpflichtet, den Kunden über allfällige Rückvergütungen zu informieren und ihm die Rückvergütung zufliessen zu lassen. Im Bundesgesetz (Art. 400, Abs. 1 Obligationenrecht) ist die Rechenschaftsablegung klar formuliert: „Der Beauftragte ist schuldig, auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge derselben aus irgendeinem Grunde zugekommen ist, zu erstatten.” Gern unterstützen unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen und Rechte. Wir recherchieren die tatsächlichen Finanzabwicklungen und sorgen mittels gerichtsfester Beweise für die Auszahlung der Rückvergütung an Sie. Schildern Sie uns Ihr Problem in einem Telefonat oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Retrozessionen im Gesundheitswesen


In den medizinischen und pflegerischen Berufen sind die Möglichkeiten der Retrozessionen noch facettenreicher als im Finanzsektor. Ärzte kooperieren mit bestimmten Krankenhäusern oder bevorzugten Kollegen aus den einzelnen Fachbereichen, Spitäler wiederum vermitteln die Patienten an bestimmte Reha-Einrichtungen oder Fachmediziner, Ärzte und Krankenhäuser präferieren bestimmte Pflegedienste oder Pflegeheime usw. usw.

 

Den Protagonisten einen geldwerten Vorteil nachzuweisen ist schwierig, jedoch nicht unmöglich, allerdings sieht die Rechtssprechung bei diesen Fällen keinen finanziellen Vorteil für den Patienten, da dessen Vermögen nicht geschädigt wird. Trotzdem ist diese Vorgehensweise ein bedingter Eingriff in die Rechte des Patienten, dem die freie Arzt-/Spital-/Heim-Wahl zusteht. Bei diesen Absprachen zwischen Medizinern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist die optimale Versorgung des Patienten eher zweitrangig, im Vordergrund steht für die Beteiligten der eigene Vorteil. Das kann dazu führen, dass Sie medizinisch nicht optimal versorgt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Arzt Ihres Vertrauens eher seine Finanzen als Ihre Gesundheit im Sinn hat, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere seriösen Wirtschaftsdetektive in der Schweiz. Wir ermitteln diskret die tatsächlichen Zusammenhänge und stellen Ihnen für künftige Gespräche mit Ärzten und Spitälern einen umfassenden Rapport zur Verfügung. Senden Sie uns bei Bedarf ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns unverbindlich unter der Telefonnummer +41 (0)800 220 020 an.